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![]() | Orangefarbene Kennzeichnung (Warntafel)Wann ist eine orangefarbene Kennzeichnung anzubringen? Orangefarbene Kennzeichnungen (auch Warntafel oder Warnfolie) müssen dann angebracht werden, wenn gefährliche Güter über der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6 (1'000 Punkte-Regel) transportiert werden. UNSER TIPP: Hier finden Sie ein kostenloses Online-Tool um die 1'000 Punkte-Grenze rasch und einfach zu berechnen. Wo und wie ist die Kennzeichnung anzubringen? Im ADR Absatz 5.3.2.1.1 ist dies sehr treffend und wie folgt formuliert: Beförderungseinheiten, in denen gefährliche Güter befördert werden, müssen mit zwei rechteckigen, senkrecht angebrachten orangefarbenen Tafeln nach ADR Absatz 5.3.2.2.1 versehen sein. Sie sind vorn und hinten an der Beförderungseinheit senkrecht zu deren Längsachse anzubringen. Sie müssen deutlich sichtbar bleiben. [ Quelle: ADR 5.3.2.1.1 ] Wie gross muss die Kennzeichnung sein? Die orangefarbenen Kennzeichnungen müssen rückstrahlend sein,eine Grösse von 40 x 30 cm aufweisen und einen schwarzen Rand von 15 mm Breite haben. Sie darf in der Mitte durch eine waagerechte schwarze Linie mit einer Strichbreite von 15 mm unterteilt werden. Folgende beiden Versionen sind also zulässig: oder ![]()
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