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Verpackung für den Versand biologischer Stoffe, Kategorie BFür das Verpacken nach ADR-Verpackungsanweisung P650. Inkl. flüssigkeitsdichter Sekundärverpackung und Aufsaugmaterial. Für die vorschriftsgemäße Verwendung müssen druckdichte erste Verpackungen verwendet werden (z.B. Monovetten der Fa. Sarstedt). |
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