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Kann für Kleintransporter bis 7.5t sowohl als selbststehendes Warnzeichen gemäss den schriftlichen Weisungen, als auch als Pannendreieck gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) verwendet werden. Für Lkw's über 7.5t empfiehlt es sich, für die selbststehenden Warnzeichen Faltsignale zu verwenden. Hinweis: Die Strassenverkehrsordnung schreibt ausserdem vor, dass auf schnellbefahrenen Strassen das Pannendreieck 100m vor der Unfallstelle aufgestellt werden muss. Die beiden selbststehenden Warnzeichen sollten jedoch zur direkten Absicherung des Fahrzeuges verwendet werden. Es empfiehlt sich daher in diesem Fall die Verwendung von mindestens drei Pannendreiecken, sollten keine anderen selbststehenden Warnzeichen mitgeführt werden. |
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